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2236 C im Auftrag der Bundes? anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Ver?ffent? lichung liegt bei den Autoren. Autorinnen: Hiltraud Grzech-Sukalo Dr. Kerstin H?necke AWiS-consult Erlenweg
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2016 3 Inhalt 1. Einleitung.4
2 Grundlagen zur Arbeitszeit
5 2.1 Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.5 2.1.1 ArbZG §
2 Begriffsbestimmung Arbeitzeit und Nachtarbeit.5 2.1.2 ArbZG §
3 Werkt?gliche Arbeitszeit.5 2.1.3 ArbZG §
4 Ruhepausen.7 2.1.4 ArbZG §
5 Ruhezeit.8 2.1.5 ArbZG §
6 Nacht- und Schichtarbeit.8 2.1.6 ArbZG §
10 Sonn- und Feiertagsbesch?ftigung.10 2.1.7 ArbZG §
11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbesch?ftigung.10 2.1.8 ArbZG §
16 Arbeitszeitnachweise.11 2.2 Tarifliche Vereinbarungen im Hinblick auf Bereitschaftsdienste.11 3. Hinweise, Empfehlungen und Ma?nahmen.13 3.1 Ausgleich gew?hrleisten.13 3.2 Dienstplangestaltung.14 3.3 Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen beachten.14 3.4 Betriebsinterne Analysen.14 3.5 Personalbedarfsanalyse.16 3.6 T?tigkeitsanalyse.16 3.7 Belastungsanalyse.16 3.8 Arbeitszeitkonten.17 3.9 Verhaltensorientierte Ma?nahmen.18 3.10 Einholen von Genehmigungen.18 4. Checkliste ?Arbeitszeit
19 5. Literatur.37
4 1. Einleitung Nach dem Motto ?Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit beinhaltet die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003?/?88?/?EG vom 04.11.2003 einige neue Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der EU. Das daraufhin ge?nderte deutsche Arbeitszeitge? setz (ArbZG) trat am 01.01.2004 in Kraft. In den Tarifvertr?gen, die daraufhin neu geschlossen wurden, wird die Gestaltung von Arbeitszeiten der ?rzte in Kran? kenh?usern vor allem in Hinblick auf die Bereitschaftsdienste differenziert betrachtet. So kann, auch wenn Bereitschafts? dienst als Arbeitszeit gilt, die Arbeitszeit über einen Regeldienst hinaus verl?ngert werden, wenn diese zus?tzliche Zeit Bereitschaftsdienst ist. Abh?ngig von der Auslastungsstufe des Bereitschaftsdienstes k?nnen C je nach Tarifvertrag C die? se Dienste dann zwischen
13 und
18 Stunden lang sein. Auch Dienste bis zu
24 Stunden sind m?glich;
diese jedoch unter der Voraussetzung einer Prüfung alternativer Modelle, einer Belastungsanalyse nach §
5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie sich daraus ergebender Ma?nahmen. Die vorliegende Checkliste zur Gef?hrdungsbeurteilung ?Arbeitszeit soll den Krankenh?usern eine praxisorientierte Ein? sch?tzung erm?glichen, inwieweit eine Ausweitung von Dienstzeiten auf bis zu