编辑: You—灰機 2014-03-21

2 Stunden im Zeitraum zwischen

23 und

6 Uhr geleistet wird. Nach ArbZG §

7 Abs. 1(5) kann der Nachtzeitraum verlegt werden: Der Beginn kann auf die Zeit zwischen 22:00 und 24:00 Uhr verlegt werden C die Dauer muss aber immer

7 Stunden betragen. In einigen Tarifvertr?gen wird dieser Zeitraum noch erweitert, z.?B. liegt nach dem Tarifvertrag für den ?ffentlichen Dienst (TV?D) die Nachtzeit zwischen

21 Uhr und

6 Uhr. 2.1.2 ArbZG §

3 Werkt?gliche........

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