编辑: You—灰機 | 2014-03-21 |
2 Stunden im Zeitraum zwischen
23 und
6 Uhr geleistet wird. Nach ArbZG §
7 Abs. 1(5) kann der Nachtzeitraum verlegt werden: Der Beginn kann auf die Zeit zwischen 22:00 und 24:00 Uhr verlegt werden C die Dauer muss aber immer
7 Stunden betragen. In einigen Tarifvertr?gen wird dieser Zeitraum noch erweitert, z.?B. liegt nach dem Tarifvertrag für den ?ffentlichen Dienst (TV?D) die Nachtzeit zwischen
21 Uhr und
6 Uhr. 2.1.2 ArbZG §
3 Werkt?gliche........